Nutzung von US-Dienstleistern nach Schrems II – ein Statusbericht
Bild-Quelle: Bild von Sumanley xulx auf Pixabay Am 16. Juli 2020 hat der EuGH mit seiner Entscheidung in Sachen Schrems II (EuGH, 16.7.2020 – C-311/18 ) das seit 2016 bestehende „Privacy Shield“ Abkommen für unwirksam erklärt. Genauere Informationen zum Urteil finden...