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Seit dem 15. Mai gelten die neuen Datenschutz-Bestimmungen bei WhatsApp. Bereits seit Monaten erhielten Nutzer bei Verwendung des Messengers einen Hinweis auf die Geltung der neuen Regelungen mit der Aufforderung zur Zustimmung. Eigentlich sollten die neuen Bestimmungen bereits ab dem 8. Februar gelten. WhatsApp „drohte“ damit, dass eine Weiternutzung nur mit Zustimmung zu den neuen Datenschutz-Bestimmungen möglich ist. Dies wurde dann aber auf den 15. Mai verschoben. Seitdem ist der Dienst für Nutzer, die den Regelungen nicht zugestimmt haben, nur noch mit eingeschränkten Funktionalitäten nutzbar.
Worum geht es?
WhatsApp möchte künftig (noch mehr) Daten an Facebook übertragen. Welche das sind und was genau Facebook damit macht, bleibt jedoch weitestgehend unklar. Damit bleibt Facebook sich selbst und seinem oftmals kritisierten „Blackbox-System“ auch künftig treu.
Vermutlich dürfte es um die Datenverarbeitung zu Werbezwecken gehen, die es Unternehmen leichter machen soll, gezielt Nutzer über WhatsApp (und/oder andere Plattformen) anzusprechen. Dies könnte also eine Erweiterung bzw. Ergänzung zu Facebooks „Custom Audience“-Funktion sein.
Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist aber gerade dieses „Blackbox-Prinzip“ problematisch. Von den Nutzern eine Zustimmung zu einer Datenverarbeitung einzufordern, deren Umfang den Nutzern verborgen bleibt, verstößt ganz offensichtlich gegen den Grundsatz der Transparenz. Daran stört sich auch der Hamburgische Datenschutzbeauftragte (siehe unten).
WhatsApp bald nicht mehr nutzbar?
Derzeit können User WhatsApp – mit wenigen Einschränkungen – noch fast vollumfänglich nutzen. Das auch ohne den neuen Datenschutz-Bestimmungen zuzustimmen. Dies soll sich künftig aber ändern.
In den nächsten Wochen sollen die Nutzer zunehmend Funktionalitäten der App verlieren, bis sie dann, – so der derzeitige Stand – für solche User gar nicht mehr nutzbar sein wird. Ob WhatsApp damit Ernst macht, bleibt jedoch abzuwarten.
Verfahren des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten gegen Facebook/WhatsApp
Am 11.05.2021 erließ der Hamburgische Datenschutzbeauftragte eine Anordnung gegen Facebook, welche ein Verbot der Weiterverarbeitung von WhatsApp-Nutzerdaten zum Gegenstand hatte.
Nach eigenen Informationen von WhatsApp teilt der Messenger-Dienst bereits seit längerer Zeit Nutzerdaten mit Facebook. Da dies ebenfalls intransparent erfolgt und die Rechtsgrundlage für diese Datenweitergabe recht unklar ist, wurde die Hamburger Datenschutzbehörde hier tätig. Kritisiert wird auch der Druck, den WhatsApp auf seine Nutzer ausübt, damit diese den neuen Bestimmungen zustimmen.
Facebook hingegen stellt sich auf den Standpunkt, dass der Hamburgische Datenschutzbeauftragte hier gar nicht zuständig ist, da es sich bei der Facebook Ltd. um ein irisches Unternehmen handelt.
Wie dieser Streit entschieden wird, bleibt abzuwarten.
Handlungsempfehlung
Aus reiner Datenrechtssicht ist WhatsApp seit „eh und je“ mit Vorsicht zu genießen. Für User, die nicht auf die Nutzung von Whatsapp verzichten wollen (oder können), empfehlen wir derzeit abzuwarten. WhatsApp hat die „Drohung“ den Dienst für Nutzer, die den neuen Datenschutz-Bestimmungen nicht zustimmen „abzuschalten“ bislang nicht wahr gemacht. Zudem steht WhatsApp von verschiedenen Seiten unter Druck. Im Zuge der Diskussionen um die neuen Datenschutz-Bestimmungen sind bereits zahlreiche User abgewandert – Telegram, Signal& Co. scheinen für viele Betroffene eine Alternative darzustellen.
Ob WhatsApp abertausende von Nutzern vom eigenen Dienst ausschließt und so gänzlich auf deren Daten verzichtet, erscheint höchst fraglich.
Auch ob WhatsApp bzw. Facebook nicht doch in irgendeiner Art und Weise auf die Anordnung des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten reagiert, bleibt abzuwarten.
Daher sollten Nutzer einfach die Entwicklungen der nächsten Wochen abwarten – den Änderungen der Datenschutz-Bestimmungen können Nutzer immer noch zustimmen, sollte dies denn dann noch nötig sein.
Von Marco Koehler, LL.M., 25.05.2021