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Erstes Millionen-Bußgeld in Deutschland – Das war erst der Anfang/ Wie können sich Unternehmen schützen
Die Berliner Datenschutzbeauftragte hat das bisher höchste Bußgeld in Deutschland verhängt. Die Wohnungsgesellschaft Deutsche Wohnen soll aufgrund eines Verstoßes gegen die Datenschutzgrundverordnung ein Bußgeld in Höhe von 14,5 Millionen Euro zahlen.
Hierdurch wird einmal mehr deutlich, dass auf Seiten der deutschen Behörden die Bereitschaft steigt, den von der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vorgegebenen Bußgeldrahmen intensiver zu nutzen.
Hintergrund des Verfahrens
Auslöser der Entscheidung durch die Berliner Datenschutzbeauftragte war die Nutzung eines Archivierungssystems, bei dem das Löschen nicht mehr erforderlicher personenbezogener Daten nicht möglich war. Hierdurch wurden auch jahrealte persönliche Daten von Mietern oder Mietinteressenten unlöschbar im System der Wohnungsgesellschaft gespeichert und konnten zudem weiterhin eingesehen und verarbeitet werden.
Bereits im Jahr 2017 wurde der Deutschen Wohnen nahegelegt das genutzte Archivierungssystem anzupassen. Bei einer entsprechenden Prüfung 2019 wurde jedoch festgestellt, dass die Datenbestände noch in vollem Umfang vorhanden waren, ohne dass durch die Deutsche Wohnen rechtliche Gründe für die andauernde Speicherung vorgetragen werden konnten.
Eine solch massive Speicherung personenbezogener Daten wird jedoch kein Einzelfall sein, da sich viele Unternehmen häufig nicht ausreichend damit beschäftigen, ob es eine rechtliche Grundlage für die Speicherung ihre Daten gibt.
Implementierung eines ausreichenden Löschkonzepts
Dies verdeutlich einmal mehr wie wichtig die Implementierung eines ausreichenden Löschkonzepts in Zeiten der DSGVO ist.
Bei Einhaltung der nachfolgend dargestellten Schritte können Sie schnell und einfach ein Löschkonzept für Ihr Unternehmen erstellen und so die Anforderungen nach der DSGVO sicherstellen.
Handlungsempfehlung
Mit dem ergangenen Bußgeld gegen die Deutsche Wohnen macht die Berliner Datenschutzbeauftragte einmal mehr ihre Sanktionsbereitschaft im Zusammenhang mit Verstößen gegen die DSGVO deutlich. Das erst vor Kurzem durch die Datenschutzaufsichtsbehörden entwickelte Bußgeldkonzept soll ganz offensichtlich auch in der Praxis zur Anwendung kommen. Hierbei zeigt sich zudem sehr eindeutig, dass es besonders die Abschreckungswirkung in Gestalt derartiger Bußgelder ist, die Unternehmen zum erforderlichen Umdenken und entsprechenden Handlungen veranlasst. Da auch in Zukunft von immer mehr und höheren Bußgeldern auszugehen ist, ist es wichtig, dass Sie als Unternehmen ein entsprechendes Datenschutzkonzept implementieren. Hierzu zählt im Besonderen auch die Integrierung eines ausreichenden Löschkonzepts. Nur so können Sie sich gegen die Verhängung derartiger Bußgelder schützen.
Von Tamina Wiatr, 15.12.2019