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Seit Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Jahr 2018 hat auch der Mitarbeiterdatenschutz erheblich an Bedeutung gewonnen. Zwar haben sich – im Vergleich zu den Regelungen des „alten“ Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) – nur wenige gesetzliche Regelungen, fundamental verändert. Jedoch zeigt die Erfahrung seit Geltung der DSGVO, dass zahlreiche datenschutzrechtliche Bußgeldverfahren ihren Ursprung bei Verstößen gegen die Rechte von Mitarbeitern, ehemaligen Mitarbeitern oder (abgelehnten) Bewerbern haben.

Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben rund um den Mitarbeiterdatenschutz ist gerade deshalb nicht immer einfach, da es derzeit noch an einem zentralen Gesetz zum Mitarbeiterdatenschutz fehlt. Vielmehr finden sich unterschiedliche Bestimmungen in verschiedenen Gesetzen wieder, was es Arbeitgebern und Personalabteilungen nicht immer leicht macht.

 

Bereits bei Stellenausschreibungen und im weiteren Bewerbungsverfahren stellen sich Fragen über die Verarbeitung von Bewerberdaten – werden zum Beispiel Dienstleister für die Personalsuche eingesetzt oder werden Bewerbungen über eine spezielle Plattform bearbeitet? Wer im Unternehmen darf Bewerbungsunterlagen einsehen und wie lange dürfen Bewerbungsunterlagen gespeichert bzw. aufbewahrt werden? Auch während des Arbeitsverhältnisses stellen sich Fragen rund um den Umgang mit den Daten von Mitarbeitern? Welche Daten benötigt ein Unternehmen und an wen darf es bzw. muss es die Daten der eigenen Mitarbeiter herausgeben und was geschieht mit all den Daten, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses?

 

All das sind nur einige Fragen, die sich Arbeitgeber regelmäßig stellen. Unsere Blogreihe Mitarbeiter-Datenschutz – Das Einmaleins für Arbeitgeber und Personalabteilung geht gezielt auf die zentralen Fragen ein und gibt Unternehmen, Arbeitgebern und Personalabteilungen Guidelines, um typische Fehler zu vermeiden.

 

Lesen Sie jetzt

Teil 1: Welche Daten ihrer Mitarbeiter dürfen Unternehmen verarbeiten?

Teil 2: Verarbeitung von Bewerberdaten

Teil 3: Mitarbeiterfotos DSGVO-konform erstellen

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